Übernehmen Sie auch Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
Ja, wir übernehmen vereinbarte Räumungsarbeiten nach einem Trauerfall respektvoll und diskret. Auftrag und Zugangsberechtigung werden vorab geklärt. Bitte nehmen Sie persönliche Unterlagen, Fotos und Erinnerungsstücke, die bleiben sollen, vor Beginn selbst beiseite. Eine mögliche Wertanrechnung besprechen wir nach Prüfung.
Was passiert, wenn ich aufgrund eines Trauerfalls noch sehr emotional bin?
Wir stimmen Umfang und Ablauf in Ruhe mit Ihnen ab. Legen Sie vor der Räumung fest, welche Gegenstände bleiben sollen; eine Vertrauensperson kann dabei unterstützen. Welche Gegenstände geräumt werden sollen, halten wir gemeinsam im Auftrag fest. So vermeiden wir Missverständnisse bei persönlichen Erinnerungsstücken.
Ich erbe eine Wohnung in Augsburg, wohne aber in einer anderen Stadt. Was tun?
Auch wenn Sie außerhalb Augsburgs oder im Ausland wohnen, können Sie eine Räumung in Augsburg anfragen. Fotos helfen bei der ersten Einschätzung. Besichtigung, Zugangsberechtigung und Schlüsselübergabe können wir mit Ihnen oder einer bevollmächtigten Person vor Ort abstimmen. Angebot, Termin und Dokumentation werden vorab vereinbart.
Mein Angehöriger zieht ins Pflegeheim. Was muss ich beachten?
Klären Sie zuerst, welche Möbel und persönlichen Dinge mitkommen und welche für Angehörige bleiben sollen. Danach besprechen wir den Räumungsumfang, Ihre Berechtigung zur Beauftragung und den Übergabetermin. Eine Räumung nach Absprache hilft, den Ablauf übersichtlich zu organisieren.
Räumen Sie auch Messie-Wohnungen?
Stark zugestellte Wohnungen können nach Besichtigung und Absprache geräumt werden. Wir arbeiten diskret und respektvoll. Bei Schimmel, Schädlingsbefall oder anderen Gesundheitsgefahren sind zusätzliche Maßnahmen und gegebenenfalls Fachbetriebe erforderlich; diese gehören nicht automatisch zum Räumungsauftrag.
Was, wenn ich nicht weiß, was wertvoll ist und was Müll?
Wir besprechen vor Ort, welche Möbel und welcher Hausrat für eine Wertanrechnung infrage kommen. Grundlage sind Zustand und Wiederverkaufsmöglichkeit. Eine mögliche Anrechnung wird vor der Räumung im Angebot festgehalten.